Objektbewachung im ÖPNV

BahnanlageIhre Betriebsanlagen, Haltestellen, Werksgelänge und Betriebshöfe können von unseren Mitarbeitern dauerhaft bewacht werden, im Revierdienst angefahren werden, oder nur zu besonderen Zeiten (beispielsweise nachts) bewacht werden.

Vandalismus und Sachbeschädigungen, Farb- und Graffitischmierereien, oder der Aufenthalt von nicht berechtigten Personen, kann von uns so verhindert werden.

Sofern erforderlich, setzen wir auch Ihr Hausrecht durch achten auf die Einhaltung von Sicherheit, Sauberkeit und prüfen die Funktionalität Ihrer Einrichtungen.

Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema erhalten wollen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus, oder vereinbaren Sie einen Rückruf: