Krankmeldung

ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungObwohl der Krankenstand in diesem Jahr seit 2014 erstmals wieder sinkt, gibt es immer noch Mitarbeiter/innen, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, obwohl sie arbeitsfähig sind.

Die so erschlichene Zeit wird oftmals privat genutzt, in einigen dreisten Fällen sogar für andere berufliche Unternehmungen. Auch Umzüge werden oft während einer „Krankenphase“ erledigt, spart man so doch den kostbaren Urlaub…

Als Arbeitgeber haben Sie, einen konkreten Verdacht vorausgesetzt, das Recht, ihre/n Mitarbeiter/in dahingehend überprüfen zu lassen, ob diese/r tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist. Sollte sich der Verdacht eines Betruges bestätigen, ist Ihr/e Mitarbeiter/in auch zur Übernahme der entstandenen Kosten verpflichtet. Über die arbeitsrechtlichen Maßnahmen entscheiden Sie anschließend.

Alle relevanten Feststellungen werden von uns umfassend dokumentiert, so dass sie auch vor einem Arbeitsgericht als Beweis verwendet werden können.

Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten und den rechtlichen Rahmenbedingenen – lassen Sie uns hierzu einfach eine Nachricht zukommen oder vereinbaren Sie einen Rückruf.